Datenschutz


Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben
genannten Hebamme.

Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann
sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen, oder nicht pünktlich einhalten. In
solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen
besprechen.

Haftung
Die Hebamme haftet für ihre Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Kommt es während der Betreuung zu Leistungen einer anderen Hebamme,
auch wenn diese im Auftrag der oben genannten Hebamme tätig wird, dann wird ein
Behandlungsvertrag mit der vertretenden Hebamme wirksam und dieser Vertrag für die
Vertretungszeit ausgesetzt. Dann besteht mit der vertretenden Hebamme ein Vertrag, durch
den sie allein verantwortlich für ihr Handeln und alle Ansprüche der Vertragspartnerin auf die
vertretende Hebamme übergehen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses
Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen

Deckungssumme.
Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis.
Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten +Leistungen.

Privatrechnungen
Private Rechnungen an Selbstzahlerinnen (Privatversicherte) oder für IGEL- Leistungen
sind, nach vorheriger Absprache, innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig
von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich
beim Leistungsumfang und der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen
Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine kenntnis
über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben der Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von
5,00 Euro berechnet.

Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie
auch der ( geborenen / ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle
erhoben, verarbeitet und genutzt.
Neben den Angaben zur Person und sozialen Status ( Name, Adresse, Kostenträger etc.)
gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendige medizinische Befunde. Ein
Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung,
Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der
Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die
Voraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3
DSGVO.

Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine
gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall
ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten
    Personen ( z.B. Ärzte ) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten
    wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin
    hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn
    die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich - rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den
    Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme
    unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2, SGB 5 über eine externe
    Abrechnungsstelle.
  • Sofern Probenentnahmen ( z.B. Blut ) vorgenommen werden, führt die Hebamme die
    Untersuchungen der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen
    der Patientin einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
    Beauftragte für Datenschutz
    Melanie König, Antoniusstraße 7, 52499 Baesweiler, Tele. 01590- 1782394

Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und
abgerechnet ist. Nach der Rechnungserstellung entstehen gesetzliche
Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b USTG). Danach müssen
entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht
beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht
gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von
10 Jahren.

Die Hebamme ist aufgrund §199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre
aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berechtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17
DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber
hinaus haben Sie ggf. ein Widerrufsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen
Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige
Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein - Westfalen
Kavalleriestraße 2 - 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/ 38424-0
Telefax: 0211/ 38424-10
E.Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Website: http://www.lli.nrw.de